Online-Seminar "Zeitmanagement für Steuerberater" am 26. April

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AGB – newgen AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der newgen AG, Winterswyker Straße 120, 48691 Vreden, vertreten durch Daniel Terwersche und Patrick Terwersche

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch die newgen AG an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die die newgen AG mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.3 Die newgen AG erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn die newgen AG hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von der newgen AG notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von der newgen AG aus.

2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens der newgen AG gilt folgendes:
Die newgen AG betreut die Kunden insbesondere bei ihrer Positionierung, dem Recruiting-Prozess, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Aufnahme von Fotos und Videos, der Nutzung von Social-Media-Netzwerken, organischen Social-Media-Postings und Social-Media-Werbeanzeigen. Die newgen AG setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Außerdem bietet die newgen AG verschiedene Akademie-Kurse basierend auf Videoinhalten und Live-Videokonferenzen an. Die newgen AG übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

2.2 Die newgen AG ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. Die newgen AG ist berechtigt, Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die newgen AG beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.
2.4 Der newgen AG steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertrag zwischen der newgen AG und dem Kunden erfolgt schriftlich.

4. Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Kunden

4.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist die newgen AG auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung seitens der newgen AG mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.

4.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.

4.3 Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird das Projekt vorerst gestoppt. Es folgen vonseiten der newgen AG Erinnerungen zur Lieferung der Informationen und Zugänge.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die newgen AG grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.

4.5 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens der newgen AG dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:
• Die newgen AG ist berechtigt, vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen zu verlangen.
• Der Kunde ist verpflichtet die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Die newgen AG wird die Mängel anschließend beheben.
• Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die newgen AG ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tage zur Abnahme aufzufordern.
• Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet.
• Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

4.6 Im Rahmen der Erstberatung (Strategiegespräch) per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von etwa 60-90 Minuten seitens der Berater der newgen AG an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn der Videokonferenz absagen, fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150€ netto an.

5. Laufzeit/Rücktritt/Kündigung

5.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

5.2 Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

5.4 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit. Wird innerhalb der Vertragslaufzeit ein Bewerber eingestellt, so kann der Kunde die Kampagne pausieren. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Die Pausierung hat keine Auswirkung auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

6. Verzug des Kunden

6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält sich die newgen AG vor, ihre Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.

6.2 Die newgen AG hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die newgen AG muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung der newgen AG findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.

7.4 Die newgen AG ist berechtigt, fällige Forderungen von einem Drittanbieter einziehen zu lassen.

7.5 Kann der Betrag per Drittanbieter nicht eingezogen werden, so muss der Kunde ihn innerhalb von drei Werktagen an die newgen AG überweisen.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche der newgen AG kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, ohne der Zustimmung der newgen AG an Dritte abzutreten.

9. Haftung

9.1 Die newgen AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
• a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist die newgen AG die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu ein. Die newgen AG verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10.2 Die newgen AG weist den Kunden darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde der newgen AG wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn die newgen AG die Verstöße alleine zu vertreten hat.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von der newgen AG stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei der newgen AG. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der newgen AG. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.

11.2 Verstöße gegen 12.1 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

12. Rechte Dritter

12.1 Stellt der Kunde der newgen AG Materialien zur Verfügung (Fotos, Videos, Logos), das die newgen AG bei Werbeanzeigen, Social-Media-Beiträgen, Website oder Landigpage verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

12.2 Der Kunde stellt die newgen AG in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

13. Referenzwerbung

13.1 Der Kunde erklärt sich damit ist damit einverstanden, dass die newgen AG zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen und das Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite der newgen AG und den Social-Media-Auftritten der newgen AG verwenden darf und damit werben kann.

13.2 Bei Widerruf ist eine Nachricht an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: orga@newgen.ag

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster.

14.2 Es gilt deutsches Recht.

AGB Stand: 01.01.2023 ©